Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) PARTNERBETRIEBE

AGB-Partnerbetriebe

I. PRÄAMBEL Diese AGB ist die Grundlage einer auf gemeinsamen Erfolg ausgerichteten Partnerschaft. Der Partnerbetrieb betreibt eine oder mehrere Fitness-, Freizeit- und Wellnesseinrichtungen. FlexyFIT hat ein System entwickelt, welches ihren Kunden ermöglicht, die Fitness-, Freizeit- und Wellnesseinrichtungen von Partnerbetrieben unabhängig von einer Mitgliedschaft bei denselben in Anspruch zu nehmen („FlexyFIT-System“). Mittels eines auf Online-Kommunikation basierenden Systems erfolgt ein Ein- und Auschecken der Kunden beim jeweiligen Partnerbetrieb. Die Abrechnung der von den FlexyFIT-Kunden bei den jeweiligen Partnerbetrieben in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt über das FlexyFIT-System. Zwischen FlexyFit Plus GmbH und den Partnerbetrieben besteht kein Dienst-, Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis.

II. DAUER Die Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beiden Partnern steht das Recht zu, diese Zusammenarbeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderquartals per Einschreiben ohne Angaben von Gründen aufzukündigen.

III. PFLICHTEN VON FlexyFIT (1) FlexyFIT stellt dem Partnerbetrieb die zur Durchführung der Verwaltung der Kunden des FlexyFIT-Systems erforderliche Software-Plattform zur Verfügung. Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere von FlexyFIT nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienste durch FlexyFIT und insbesondere bei der Bereitstellung der Software-Plattform führen. Ein ununterbrochener Betrieb wird von FlexyFIT nicht garantiert und wird von FlexyFIT nicht geschuldet.(2) FlexyFIT wird den Partnerbetrieb in zumutbarer Weise und im notwendigen Ausmaß beim Betrieb des Flexy-Fit-Systems beraten und betreuen, sowie Anfragen des Partnerbetriebes beantworten.(3) KONTROLLRECHT; Der Partnerbetrieb ist berechtigt, durch einen von ihm bestimmten, berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertreter (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) die Monatsabrechnungen von FlexyFIT nach Voranmeldung zu überprüfen. FlexyFIT hat dem Vertreter des Partnerbetriebes Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, die für die Überprüfung der Monatsabrechnung erforderlich sind. Werden bei einer solchen Überprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt, gehen die Kosten der Einsicht zu Lasten von FlexyFIT.

IV. PFLICHTEN DES PARTNERBETRIEBES (1) Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, zu seinen Öffnungszeiten über eine Online-Verbindung erreichbar zu sein. Wartungsbedingte Unterbrechungen des Betriebs hat der Partnerbetrieb FlexyFIT spätestens eine Woche vor Beginn mitzuteilen.(2) Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, jedem FlexyFIT-Kunden die unbeschränkte Benützung seiner genannten Anlagen zu ermöglichen. Die FlexyFIT-Kunden müssen vom Partnerbetrieb regulären Kunden bzw Mitgliedern des Partnerbetriebes gleichgestellt werden.(3) Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, den FlexyFIT-Kunden seine jeweils geltenden AGB, Hausordnungen und sonstige Benützungsbestimmungen der genannten Anlagen zur Kenntnis zu bringen.(4) Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, jeden FlexyFIT-Kunden bei Ankunft und Verlassen der genannten Anlagen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vorgaben von FlexyFIT ordnungsgemäß im FlexyFIT-System einzuchecken und wieder auszuchecken.(5) Der Partnerbetrieb hat FlexyFIT seine Gebühren für die von FlexyFIT-Kunden in den bezeichneten Anlagen beziehbaren FlexyFIT-Leistungen und jede Änderung dieser Gebühren mitzuteilen und stimmt der Veröffentlichung dieser Gebühren durch FlexyFIT, insb im Internet, ausdrücklich zu. FlexyFIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Kooperationspartner übermittelten Gebühren und legt diese ungeprüft der Abrechnung zugrunde. Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Gebührenangaben des Partnerbetrieb resultieren sind vollständig vom Partnerbetrieb zu tragen und der Partnerbetrieb hält FlexyFIT diesbezüglich schad- und klaglos.

V. ALLGEMEINES (1) Bei einem Defekt der Hard- oder Software oder sonstiger Störung sowohl seitens des Partnerbetriebes als auch seitens FlexyFIT, die ein An- oder Abmelden im FlexyFIT-System nicht ermöglicht, hat der Kooperationspartner die abrechnungsrelevanten Daten auf von FlexyFIT zur Verfügung gestellten Formularen zu erfassen und diese von dem FlexyFIT-Kunden unterfertigen zulassen.(2) Über Beschwerden von FlexyFIT-Kunden hat der Partnerbetrieb FlexyFIT unverzüglich in Kenntnis zu setzen.(3) Die Verrechnung der von den FlexyFIT-Kunden in Anspruch genommenen FlexyFIT-Leistungen erfolgt gegenüber dem Partnerbetrieb im Ausmaß von höchstens 150 Minuten. Die Inanspruchnahme der FlexyFIT-Leistungen wird dem Partnerbetrieb von FlexyFIT höchsten im Ausmaß von 150 Minuten vergütet. Sofern der Kunde mehr als 150 Minuten lang durchgehend FlexyFIT-Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgt hierüber weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber FlexyFIT eine Verrechnung.

VI. PREISGESTALTUNG (1) Dem Partnerbetrieb steht die Preisgestaltung seiner Minutengebühr und der Freiminuten pro Eincheckvorgang frei.(2) Der Partnerbetrieb hat bei der Festlegung der Gebühren und Freiminuten eine angemessene Politik zu betreiben und dabei sowohl die innerbetriebliche Aufwand- und Kostensituation, das allgemeine Preisniveau am Markt und ins auch die Interessen von FlexyFIT zu berücksichtigen. Der Partnerbetrieb nimmt besonders auf die Konkurrenzfähigkeit des FlexyFIT-Systems bedacht.

VII. VERGÜTUNG (1) Sämtliche Leistungen die vom FlexyFIT Mitglied, die auch von regulären Mitgliedern des Partnerbetrieb in den genannten Anlagen gegen Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, bzw Clubgebühr des Partnerbetrieb ohne Aufpreiszahlung in Anspruch genommen werden können, werden über das FlexyFIT-System abgerechnet.(2) Der Partnerbetrieb hat unter Benützung der von FlexyFIT bereitgestellten Software die FlexyFIT-Kunden und die von diesen in Anspruch genommenen FlexyFIT-Leistungen im FlexyFIT-System zu erfassen. Durch Ein- und Auschecken der FlexyFIT-Kunden im FlexyFIT-System errechnet FlexyFIT anhand der vom Partnerbetrieb bekanntgegebenen Gebühren monatlich jeweils bis zum 10. (zehnten) des Folgemonats für jeden FlexyFIT-Kunden die Gesamtgebühren der beim Partnerbetrieb in Anspruch genommenen FlexyFIT-Leistungen.(3) Die Verrechnung der in Anspruch genommenen FlexyFIT-Leistungen gegenüber den FlexyFIT-Kunden erfolgt ausschließlich durch FlexyFIT. FlexyFIT verrechnet den FlexyFIT-Kunden monatlich die jeweilige Monatsgebühr.(4) Der Partnerbetrieb ist berechtigt, von FlexyFIT-Kunden in Anspruch genommene Leistungen (Massage, Getränke usw.), die keine FlexyFIT-Leistungen sind, direkt zu verrechnen.(5) FlexyFIT erhält vom Partnerbetrieb für jeden Eincheckvorgang eines FlexyFIT-Kunden ein Entgelt in Höhe von netto EUR 0,40 zuzüglich USt. Bei einer Minutengebühr von mehr als EUR 0,10 inkl USt erhält FlexyFIT für jeden Eincheckvorgang eines FlexyFIT-Kunden ein Entgelt in Höhe von netto EURO 0,80 , außer der Partnerbetrieb vergibt zumindest 10 Freiminuten an den FlexyFIT-Kunden dann erhält FlexyFIT für jeden Eincheckvorgang ein reduziertes Entgelt in Höhe von netto EUR 0,40. FlexyFIT behält sich das Recht vor, die Entgelte ihrer innerbetrieblichen Aufwand- und Kostensituation entsprechend anzupassen, dies wir dem Partnerbetrieb vier Wochen im Vorhinein schriftlich bekannt gegeben.(6) Dem Partnerbetrieb stehen die Monatsgebühr abzüglich der berechneten Entgelte von FlexyFIT zu. FlexyFIT behält die ihr zustehenden Entgelte von den Zahlungen der FlexyFIT-Kunden ein. FlexyFIT errechnet das dem Partnerbetrieb nach diesem zustehende Entgelt spätestens bis zum 10. (zehnten) des Folgemonats und übersendet dem Partnerbetrieb eine Abrechnungsaufstellung. Der Partnerbetrieb hat allfällige Einwendungen gegen die Abrechnungsaufstellung binnen 14 Tagen ab dem Datum der Abrechnungsaufstellung von FlexyFIT mittels eingeschriebenen Briefs mitzuteilen.(7) Der sich aus dieser Abrechnungsaufstellung ergebende Betrag ist dann abzüglich des der FlexyFIT zustehenden Entgeltes am 15. des übernächsten Monats fällig.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG (1) FlexyFIT trifft die Gewähr für die Richtigkeit der von ihr eingesetzten Software. FlexyFIT übernimmt hingegen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr übergebenen Daten sowie die Nutzbarkeit der Daten in der Anwendung des Partnerbetrieb. FlexyFIT haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.(2) Der Partnerbetrieb haftet gegenüber dem Kunde des FlexyFIT Systems für sämtliche Ansprüche welche diesen aus dem Betrieb und der Benutzung der angegebenen Anlage entstehen. Der Partnerbetrieb hält FlexyFIT diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

IX. WERBEMASSNAHMEN (1) FlexyFIT bewirbt das FlexyFIT-System nach eigenem Ermessen. Allfällige Werbemaßnahmen bedürfen weder der vorherigen Information noch der Zustimmung des Partnerbetrieb. Der Partnerbetrieb erklärt sich hiermit einverstanden, dass sein Unternehmen im Rahmen der Werbung für das FlexyFIT-System verwendet wird.(2) FlexyFIT stellt dem Partnerbetrieb nach eigenem Ermessen Dekorationsmaterial und sonstiges Werbematerial zur Verfügung. Werbematerialien bleiben, soweit sie nicht zur Weitergabe an den Verbraucher bestimmt sind, Eigentum von FlexyFIT und sind auf Verlangen zurückzugeben.

X. ABÄNDERUNGEN, ZUSÄTZE UND MITTEILUNGEN Mitteilungen bedürfen der Schriftform, der Übermittlung per Telefax inklusive Datumsleiste oder der Übermittlung per E-Mail mit Empfangsbestätigung.

XI. WETTBEWERBSVERBOT Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, während der Dauer dieser Partnerschaft nicht mit Unternehmen in geschäftlichen Verkehr zu treten, die mit FlexyFIT in Konkurrenz stehen oder ein ähnliches System wie das FlexyFIT-System anbieten, vertreiben, bewerben, entwickeln oder sonst gewerblich nutzen. Dieses Wettbewerbsverbot ist auch über einen Zeitraum vom einem Jahr nach Beendigung dieser Partnerschaft einzuhalten.

XII. ABTRETUNGSVERBOT Der Partnerbetrieb ist nicht berechtigt, Forderungen gegen FlexyFIT ganz oder teilweise abzutreten oder zu verpfänden.

XIII. ANFECHTUNGSVERZICHT Die Partnerbetriebe erklären, dass sämtliche in dieser Partnerschaft vereinbarten Leistungen und sonstigen Verpflichtungen in einem ausgewogenen und angemessenen Verhältnis stehen. Daher verzichten beide Partner auf eine Anfechtung dieses Partnerschaft aus welchem Grund auch immer und/oder geltend zu machen, dieser sei nicht gültig zustande gekommen und/oder nichtig.

XIV. AUFRECHNUNGSVERBOT Der Partnerbetrieb verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis auch immer, gegen Ansprüche von FlexyFIT auf Zahlungen und Forderungen aus dieser Partnerschaft auf-zurechnen oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grunde immer, zurückzuhalten oder zu mindern.

XV. RECHTSNACHFOLGE Die Rechte und Pflichten aus dieser Partnerschaft gehen beiderseits auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragspartner über.

XVI. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten eine oder mehrere Punkte in dieser Partnerschaft enthaltene Bestimmungen unwirksam sein, oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren oder eine von beiden Partner zugestandene Vereinbarungslücken bestehen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Partner verpflichten sich für diesen Fall, die Partnerschaft durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck und Sinngehalt der ungültigen oder unvollständigen Bestimmung entsprechend Wirksame zu ersetzen bzw zu ergänzen.

XVII. RECHTSWAHL Auf diese AGB ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für die Frage des Zustandekommens dieser Partnerschaft sowie für die Rechtsfolgen der Nachwirkung.

XVIII. GERICHTSSTAND Die Partnerbetriebe unterwerfen sich hinsichtlich sämtlicher Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit ausschließlich dem jeweils sachlich zuständigen Gericht in Wien. Im Falle eines Rechtsstreits werden die Partner eine Mediation in Erwägung ziehen. Im Rahmen einer allfälligen Mediation hat eine Person als Mediator zu fungieren, welche nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz in der Liste der eingetragenen Mediatoren aufscheint. Für den Fall, dass sich die Partner auf die Person eines Mediators nicht einigen können, wird diese durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien bestimmt. Die Partner sind jederzeit berechtigt, das Mediationsverfahren für beendet zu erklären und den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten

Stand 1.Dezember 2007

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